Wichtige Sofortmassnahmen bei Trennung und Scheidung in Frankfurt am Main

Die vorrangige  Aufgabe von Sofortmassnahmen bei der Trennung und späterer Scheidung ist die Sicherung von Beweisen. Sei es  für einen Unterhaltsprozess oder den noch vorzunehmenden Zugewinnausgleich. Konkret sind dies Bankbelege, Steuerbescheide, Lebensversicherungspolicen oder geschäftliche Dokumente (Bilanzen, Berichte). Nach ständiger Rspr. des OLG Frankfurt kann die Gegenseite nämlich dann nicht zur Auskunft aufgefordert werden, wenn aufgrund eigenen Wissens Klarheit über den vermeintlich streitigen Sachverhalt besteht.

Darüber hinaus sollte es zeitnah zum Widerruf ausgestellter Vollmachten kommen, damit als erste Sofortmassnahmen bei der Trennung das eigene Vermögen nicht geschädigt werden kann. Denn Außenstehenden wird kaum bekannt sein, dass zwischen den Eheleute eine Trennung vorliegt. Deshalb besteht nach einhelliger Meinung der gerichtlichen Instanzen (OLG Frankfurt) Vertrauensschutz für den Dritten.  Ebenso wichtig ist, als weitere Sofortmassnahmen bei der Trennung, die Sperrung des Zugangs zum gemeinsamen Bankkonto bzw. der Entzug der Kreditkarte. Selbstverständlich sind als weitere Sofortmassnahmen bei einer Trennung der Widerruf bzw. die Kündigung der Einzelverfügungsbefugnis bei einem Oder-Bankkonto anzusehen,um späteren Schaden bei der Scheidung abzuwenden. Dasselbe gilt für die mögliche Sperrung von Telefonverträgen.

Vermögensaufstellung zur Vermeidung von Nachteilen nach der Trennung im Vorgriff auf die Scheidung

Gerade für den späteren Ausgleich des Zugewinns und die Befriedigung von Unterhaltsansprüchen sind als Sofortmassnahmen  bei einer Trennung unabdingbar, das eigene und das fremde Vermögen aufzulisten. Denn im Falle einer Lücke in der später gerichtlich eingeklagten Auskunft, wird dem aufgrund der Darlegungslast vor dem Familiengericht Frankfurt nur schwer entgegen zu treten sein. Besser ist es dann, eine detaillierte Aufstellung nebst Belegen vorlegen zu können. Dokumentieren Sie deshalb die bisherigen Schenkungen und erlangte Erbschaft, damit es mögliche Wertsteigerungen in die Berechnungen über den Ausgleich des Zugewinn richtig kalkuliert werden könnten. Empfehlenswert ist hierbei, sofern es sich um Immobilienvermögen handelt, ein Sachverständigengutachten einzuholen.

Wichtige Sofortmassnahmen: Regelungen bei der Trennung mit Vermieter  oder Bank herbeiführen

Häufig läuft der Mietvertrag auf beide Eheleute. Da es im Falle einer Trennung zum Auszug eines Partners kommt, müssen als Sofortmassnahmen Regelungen mit dem Vermieter getroffen werden. Andernfalls haften nach ständiger Rechtsprechung des AG Frankfurt beide Parteien weiter für die gemeinsamen Mietschulden. Möglich ist daher, das vertragliche Verhältnis einvernehmlich aufzuheben, zu kündigen oder ein Teil übernimmt den Vertrag. Ebenso ist es bei gemeinamen Eigentum unabdingbar,für den Ausgleich des Ratenkredits zu sorgen. Andernfalls droht die wirtschaftlich ungünstige Zwangsversteigerung.

Erbrecht und Lebensversicherungen bleiben auch während der Trennung bestehen

Von herausragender Bedeutung ist als Sofortmaßnahme bei der  Trennung  der Widerruf möglicher testamentarischer Verfügungen. Besteht ein Erbvertrag oder ein Ehegattentestament, muss  nach Auffassung des OLG Frankfurt der Rücktritt erfolgen und der Gegenseite durch Gerichtsvollzieher übermittelt werden . Andere Testamente können durch Anfertigung einer neuen letztwilligen Verfügung geändert werden. Werden keine Änderungen veranlasst, bleibt es bei der gesetzlichen oder der gewillkürten Erbfolge bis der Scheidungsantrag beim AG Frankfurt gestellt ist. Der getrennt lebende Partner bleibt dann weiter – und Umständen zu Lasten der gemeinsamen Kinder -erbberechtigt. Bei Lebensversicherungen kann die Bezugsberechtigung meist in einfacher schriftlicher Form geändert werden, was durch ein Einschreiben erfolgen sollte.

Zusammenfassend schlägt Scheidungsanwalt Dr. Stefan Günther, Kanzleisitz Frankfurt am Main, bei einer bevorstehenden Trennung bzw. Scheidung als wichtige Sofortmassnahmen vor:

  • Vollmachten und  Bankermächtigungen sowie Kreditkarten widerrufen
  • Mit einer Vermögensaufstellung Belege sammeln und  Beweise  sichern
  • Ggf. alsbald eine Regelung mit dem Vermieter oder der kredigebenden Bank herbeiführen
  • Für eine unverzügliche Änderung  der erbrechtlichen Rechtslage sorgen, Bezugsberechtigung bei Lebensversicherungen anpassen
  • Vor Einreichung des Antrages zur Scheidung – Wartezeit 1 Jahr – ein Testament aufsetzen, und die gemeinsamen letztwillige Verfügungen widerrufen.
  • Die Entscheidungen des OLG Frankfurt zum Fortbestand des Erbrechts nach Trennung, aber vor Scheidungsantrag beachten

Für Ihre Fragen:


Tel: 069/30851190


Dr. Stefan Günther

Rechtsanwalt &

Fachanwalt für Familienrecht

Konrad-Glatt-Str.8

65929 Frankfurt