Zugewinn – Fachanwalt Dr. Stefan Günther, Frankfurt am Main, berät:
Bei einer Scheidung hat die Sicherung der Ansprüche aus Zugewinn absolute Priorität. Deshalb sollte bei absehbarer Beendigung der Ehe Klarheit über die beiderseitigen Vermögensverhältnisse bestehen. Vor Gericht angeforderte Auskünfte können diesen Wissensvorsprung, auch bei Vertretung durch einen Fachanwalt für Familienrecht, nicht ersetzen. Auch sind die zeitlichen Einbußen im Verfahren auf Verteilung des Zugewinn abträglich. So kann es vor dem AG Frankfurt ungefähr ein Jahr länger dauern, bis die Ehe zusammen mit dem Verfahren über die Auseinandersetzung der Zugewinngemeinschaft beendet ist. Wird dann noch ein Rechtsmittel vor dem Oberlandesgericht Frankfurt eingelegt, kommt es zu weiteren Verzögerungen. Besteht ein Scheidungsverbund, was der Regelfall ist, kann unter Umständen erst nach Abschluss des Teilbereichs Zugewinn die Scheidung erfolgen. Diese Güterabwägung sollten Sie zusammen mit dem von Ihnen zu beauftragenden Fachanwalt für Familienrecht abklären.
Isolierter Anspruch auf Zugewinn – Verkürzung der Verfahrensdauer vor dem Familiengericht Frankfurt
Der Zugewinn muss nicht in einem isolierten Prozess durchgesetzt werden. So kann sich die Dauer des Verfahrens, bei Abtrennung des Aspektes Zugewinn,vor dem Familiengericht Frankfurt erheblich verkürzen. Das muss vom Fachanwalt im Einzelfall geprüft werden, in welcher Art und Weise die Forderung bezüglich des Zugewinn verfahrenstechnisch durchgesetzt wird. Der Anspruch auf Kompensation des Zugewinn, Stichwort: Zugewinnausgleich, wird nur dann vor Gericht geregelt, wenn die Ehegatten dies durch ihren Rechtsanwalt gesondert beantragen. Der Ort der gerichtlichen Auseinandersetzung bestimmt in der Regel nach dem letzten gemeinsamen Aufenthalt. Wäre in dem Fall des Verbundes für beide Ehepartner z.B. noch das AG Frankfurt zuständig, kann der Gerichtsort andernfalls wechseln.
Verjährung des Ausgleich auf Zugewinn
Wenn der Ausgleich des Zugewinn nicht in einem Prozessgang umgesetzt wird, verjährt der Vorgang nach ständiger Rechtsprechung der Familiengerichte in Frankfurt nach drei Jahren. Von dem beauftragen Fachanwalt Familienrecht ist diese Frist gesondert zu beachten.
Außergerichtliche Regelung des Zugewinns nur einem mit Scheidungsanwalt umsetzen
Eine außergerichtliche Regelung des Zugewinn ist möglich, jedoch setzt dies eine, meist nicht mehr vorhandene, Vertrauensbasis zum ehemaligen Partner voraus. Im Einzelfall sollte die Beantwortung dieser Fragestellung einem spezialisierten Fachanwalt für Familienrecht überlassen werden. In jedem Fall sollte vor einer vergleichsweisen Einigung die bisher ergangene Rechtsprechung, z.B. des OLG Frankfurt Berücksichtigung finden. Danach sollte entschieden werden, ob Sie den Ausgleich des Zugewinn gerichtlich oder außergerichtlich regeln. Von privaten Absprachen der Eheleute über den Ausgleich des Zugewinn unbedingt Abstand nehmen. Falls Sie eine persönliche Rücksprache wünschen, würde ich mich freuen, Sie in meiner Kanzlei in Frankfurt begrüßen zu dürfen.
Als Fachanwalt für Familienrecht, Kanzleisitz Frankfurt, weise ich Sie für das Verfahren über den Zugewinn zusammenfassend auf folgendes hin:
- Zugewinn absichern, d.h. Klarheit über die eigenen Vermögensverhältnisse und die des Partners gewinnen
- Zugewinnausgleich durch Dokumentation von Bankkonten und übrigem Vermögen wesentlich erleichtern
- Abtrennung des Verfahrens über den Zugewinnausgleich erwägen
- Frühzeitig einen Fachanwalt für Familienrecht einbeziehen
- Verkürzung des Verfahrens durch isolierte Geltendmachung (Vor dem AG Familiengericht Frankfurt z.B. auf ca. 3 Monate)
- Durch Ehevertrag eine ökonomische Lösung des Zugewinn in Erwägung ziehen