Scheidung in Frankfurt am Main – Tipps von Dr. Stefan Günther

Grundsätzlich muss vor der Durchführung der Scheidung das Trennungsjahr (1 Jahr) abgelaufen sein, erst dann kann der Scheidungsantrag, z.B. vor dem AG Frankfurt, gestellt werden. Voraussetzung dafür sind getrennte familiäre Lebensverhältnisse, die sich rechtssicher nur durch getrennte Wohnungen nachweisen lassen. Ob  diese zwingend notwendige Voraussetzung für die Scheidung vorliegt, wird, egal ob vor dem Familiengericht Frankfurt oder an einem anderen Gerichtsort, durch die richterliche Vernehmung der Parteien überprüft. Decken sich die Aussagen der Partner, ist der in der mündlichen Verhandlung mitgeteilte Trennungszeitpunkt maßgebend. Jeder Versöhnungsversuch verlängert allerdings die Wartezeit aufs Neue. Eine Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres kommt nur begründeten Ausnahmefällen vor (Häusliche Gewalt etc.).Scheidung_Rechtsanwalt_Frankfurt_Dr.Stefan_Günther

 

Kosten für Scheidung und Anwalt

Die Scheidungskosten bemessen sich nach der Addition der Netto-Einkommensverhältnisse der Partner, die dann mit dem Faktor „3“ multipliziert werden, zuzüglich des übrigen ehelichen Vermögens. Diese Berechnungsgröße ist die Grundlage für die anwaltlichen und die Gebühren des Gerichts. Ob für den Rechtsstreit aus wirtschaftlichen Erwägungen nur ein Anwalt beauftragt werden soll, ist Sache der Parteien, kann aber wegen der Gefahr der Parteiverrats nicht empfohlen werden. Eine Scheidung ganz ohne Anwalt ist nicht möglich.

 

Kinder und Ehescheidung

Im Fall der Scheidung verbleibt es, so die Praxis vor dem Familiengericht in Frankfurt, grundsätzlich bei dem gemeinsamen Sorgerecht der Eltern für die minderjährigen Kinder.Es sei denn, es liegen besondere Anhaltspunkte (z.B. häusliche Gewalt,fehlende persönliche Eignung) vor, die die Übertragung auf einen Elternteil zwingend erforderlich werden lassen. Hierfür müssen nachweislich spezielle Gründe gegeben sein, die meist in der Person des Partners oder dessen Lebensumstände begründet sind.

Unterhalt während der Scheidung

Die Höhe des sog. Trennungsunterhalts bemisst sich nach den aktuellen Leitlinien des OLG Frankfurt. Der Anspruch setzt aber  zunächst die Bedürftigkeit des Antragstellers und anderseits die Leistungsfähigkeit des Gegners voraus. Hat z.B. die Ehefrau eigene Einkünfte , die auch während des Trennungsphase zur Deckung des bisherigen Lebensstandards ausreichend sind, dürfte sich ein weitergehendes Vorgehen erübrigen. Nicht selten kann dazu geraten werden, die möglichen Ansprüche im Rahmen einer Unterhaltsvereinbarung zu regeln.

Die Dauer und Ort der Scheidung

Die Dauer der Scheidung lässt sich nicht genau einschätzen, im Regelfall ist die Scheidung z. B. vor dem AG Frankfurt am Main und dem OLG Frankfurt jeweils nach ca. 6 Monaten abgeschlossen. Der letzte gemeinsame Aufenthaltsort bestimmt imRegelfall das örtlich zuständige Gericht.

 

Vor der Scheidung gilt es daher abzuklären:

  • Kosten der Ehescheidung
  • Mögliche Beantragung von Verfahrenskostenhilfe für den eigenen Anwalt oder Prozesskostenvorschuss durch den Ehepartner
  • Reichen die eigenen Einkünfte im Rahmen des Trennungsunterhalts für die  Deckung des Lebensunterhalts aus
  • Besteht die Möglichkeit des Abschlusses einer Unterhaltsvereinbarung
  • Besteht Einigkeit über die künftige Ausübung des elterlichen Sorgerechts

 

Für Ihre Fragen:


Tel: 069/30851190


Dr. Stefan Günther

Rechtsanwalt &

Fachanwalt für Familienrecht

Konrad-Glatt-Str.8

65929 Frankfurt