Versorgungsausgleich Frankfurt am Main – im Überblick von Dr. Stefan Günther

Im Scheidungsverfahren wird der Versorgungsausgleich vor dem Familiengericht in Frankfurt automatisch durchgeführt. Dabei werden die während der Ehe erworbenen Anwartschaften geteilt. Ursprünglich war der Gedanke hierbei, die Nachteile des die Kinder erziehenden Elternteils auszugleichen. Ist der Scheidungsantrag eingereicht, ermittelt das AG Frankfurt mit Hilfe der Versicherungsträger und der Parteien den gegenseitigen Versorgungsausgleich. Dabei müssen die Dauer und die Art der Beschäftigungsverhältnisse  unter Angabe der Sozialversicherungsnummer  angegeben werden. Im Falle einer Weigerung kann das Gericht Zwangsgeld festsetzen – ohne Versorgungsausgleich kann im Regelfall keine Scheidung durchgeführt werden. Der von den Versicherungen ermittelte Wert dient als Grundlage für den vom Familiengericht Frankfurt oder einem anderen Gericht zu ermittelnden Versorgungsausgleich.

 

Berechnung der Ansprüche aus Versorgungsausgleich

Bevor man es dem Gericht überlässt, die gegenseitigen Ansprüche zu berechnen, empfiehlt sich die vorherige Berechnung durch einen Rentenberater. Mit dessen Ergebnissen können ggf. Kompensationen mit der Gegenseite durchgeführt werden. Im Scheidungstermin ist es dafür meist zu spät.

 

Der Versorgungsausgleich als Falle für Ehe und Trennung

Gerade bei Berufsgruppen deren Einkommen während der Erwerbstätigkeit eher niedrig ist, dies aber durch eine überdurchschnittlich hohe Altersversorgung wieder ausgeglichen wird – Beamte und Betriebsrentner – empfiehlt sich wegen der von OLG Frankfurt ergangenen Entscheidungen zum Versorgungsausgleich der Abschluss eines Ehevertrages. Denn andernfalls verflüchtigt sich der für das Alter erworbene Vorteil im Rahmen der Ehescheidung. Für den Verzicht auf den Versorgungsausgleich kann der Abschluss einer privaten Rentenversicherung für den Ehepartner dienen.  In diesen Fällen dürfte bei einer vom Familiengericht vorzunehmenden Inhaltskontrolle des Vertrages keine einseitige Benachteiligung des Ehepartners anzunehmen sein, so dass dies auch vor dem OLG Frankfurt, als Rechtsmittel-Instanz Bestand haben dürfte. 

Entgegen irriger Annahme berechnet sich der Versorgungsausgleich nach der tatsächlichen Ehezeit, auch wenn die Partner schon länger getrennt leben – so in ständiger Rspr. das OLG Frankfurt. Sollen diese zum Teil schweren Einbußen nicht eintreten, muss dies vertraglich gestaltet werden. Nur im Einzelfall wird eine  Begrenzung des Versorgungsausgleich möglich sein.

 

Falle  – Vertraglicher Ausschluss von Versorgungsausgleich vor der Scheidung

Nicht selten meinen die getrennt lebenden Partner unmittelbar vor der Scheidung eine außergerichtliche Regelung über den Versorgungsausgleich durchführen zu wollen. In diesem Fall ist die Sperrwirkung von einem Jahr zu beachten. Erst nach Ablauf eines Jahres, ab der notariellen Regelung, kann der Scheidungsantrag gestellt werden, andernfalls wird der Versorgungsausgleich vor dem Familiengericht Frankfurt in der üblichen,gesetzlichen Fassung durchgeführt.

 

Fachanwalt für Familienrecht, Dr. Stefan Günther, Kanzlei fasst für Sie zusammen:

  • Der Versorgungsausgleich wird kraft Gesetzes bei der Scheidung seitens des Gerichts durchgeführt
  • Es empfiehlt sich die eigenen Ansprüche durch einen Rentenberater errechnen zulassen.
  • Bei einer Beamten-Ehe empfiehlt sich der vertragliche  Ausschluss des Versorgungsausgleich
  • Eine lange Trennung der Ehepartner lässt den Ausgleich nach Auffassung des OLG Frankfurt nicht entfallen.
  • Bei der außergerichtlichen Regelung von anderen Streitgegenständen und dem Versorgungsausgleich muss die Wartefrist von einem Jahr  eingehalten werden, andernfalls wird die Vereinbarung hinfällig

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Dr. Stefan Günther

Rechtsanwalt &

Fachanwalt für Familienrecht

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