Ehevertrag wegen Schulden nicht erforderlich

Häufig denken die Partner gerade vor der Eheschließung darüber nach, einen Ehevertrag zu vereinbaren. Das Hauptmotov liegt dabei nicht selten in der unbekannten Vermögenssituation der Gegenseite. In der Bevölkerung herrscht der Irrglaube vor, dass man mit der Eheschließung automatisch für die möglichen Schulden des künftigen Ehegatten haften würde. Das ist aber nicht der Fall. Das BGB kennt dieses Konstrukt nicht. Aus diesen Gründen ist ein Eheverttrag schlicht überflüssig und sorgt für nicht unerhebliche Nachteile. Eine Haftung kommt nur dann in Betracht, wenn ein Partner für den anderen bürgt, d.h. er sich in eine Vertragsbeziehung mit einer Bank,Versicherung, Leasingunternehmen als Sicherung "einbringt". Oder die Ehepartner beim Kauf eines Hauses eine gemeinsame Verbindlichkeit (Grundschuld, Hypothek) eigehen. Mittelbar ist eine Haftung allerdings in den Fällen gegeben, bei denen ein Ehepartner Zinsbelastungen abzutragen hat, dann stehen ihm für den monatlichen Unterhalt weniger finanzielle Mittel zur Verfügung. Ein Ehevertrag, der zur Gütertrennung führt, ist also nicht notwendig, eine mögliche Schuldübernahme kraft Gesetzes zu verhindern.

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Dr. Stefan Günther

Rechtsanwalt &

Fachanwalt für Familienrecht

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